Blueprint, Kalender und Globus mit PCT-Dateipfad

Zusammenfassung: Eine versäumte zwölfmonatige Prioritätsfrist nach US-Provisional schließt internationalen Schutz nicht zwingend aus. Eine binnen weiterer zwei Monate eingereichte PCT-Anmeldung kann durch rechtzeitigen gestützten Wiederherstellungsantrag die Priorität erhalten. Direkte Einreichung beim Internationalen Büro der WIPO als Anmeldeamt (RO/IB) erlaubt die Maßstäbe gebotener Sorgfalt („Due Care“) oder unbeabsichtigter Verzögerung ohne eigene RO/IB-Wiederherstellungsgebühr; gewöhnliche PCT-Gebühren bleiben fällig. Gebotene Sorgfalt wird allgemein breiter anerkannt, besonders beim EPA. Bei Anerkennung sind zweite Petition und zugehörige Gebühr gewöhnlich unnötig; andere Rechtsordnungen können örtliche Abhilfe verlangen oder Anerkennung verweigern. Nationale Ämter und Gerichte können die Rechtmäßigkeit prüfen. Wiederherstellung heilt weder fehlende Prioritätsberechtigung noch unzureichende Provisional-Offenbarung. Anmelder sollten daher zügig handeln, Verzögerungsgründe dokumentieren, Zielmärkte und Wege prüfen und Anerkennungs- oder weitere Abhilfefristen bestätigen.

Einleitung

Ein Gründer meldet eine US-Provisional an, entwickelt das Produkt und plant internationalen Schutz. Dann zeigt der Kalender: Die zwölfmonatige Frist endete letzte Woche. Der Gründer möchte weiter eine PCT-Anmeldung. Ist es zu spät?

Eine PCT-Anmeldung mit internationalem Anmeldetag bleibt gewöhnlich möglich. Entscheidend ist die Wiedererlangung des Provisional-Datums. Die zusätzlichen zwei Monate sind keine äußerste Grenze für einen internationalen Anmeldetag. Ohne wirksame Priorität wird Patentierbarkeit zum tatsächlichen internationalen Anmeldetag mit entsprechenden Offenbarungs- und Stand-der-Technik-Folgen bewertet. PCT-Verfahrensfristen sind gesondert zu prüfen, wie nachstehend erläutert. Patent Cooperation Treaty art. 11(1)–(3), June 19, 1970, 28 U.S.T. 7645, 1160 U.N.T.S. 231.

Die Prioritätsversäumnis kann heilbar sein. Bei internationaler Einreichung binnen zwei Monaten nach Fristende erlaubt der PCT in geeigneten Fällen Wiederherstellung. Kurze Verspätung allein genügt nicht: Maßstab des Anmeldeamts, Verfahren und territoriale Entscheidungswirkung sind zu prüfen. Regulations under the Patent Cooperation Treaty r. 26bis.3(a)–(g) (1. Januar 2026) [im Folgenden PCT Rules]; PCT Rules rr. 49ter.1–49ter.2.

Bei nur einer Woche Verspätung sind verbleibende Chancen und Tatsachen sofort zu sichern. Drei Fragen sind zu trennen: PCT noch einreichbar? Provisional-Priorität wiederherstellbar? Anerkennung in den Zielmärkten? Nach erfolgreichem RO/IB-Antrag kommt hinzu, ob jede nationale Phase erneut Wiederherstellung verlangt. Bei Anerkennung gewöhnlich nicht. Ohne Wirkung kann ein neuer Antrag nötig sein; örtliche Abhilfe muss aber tatsächlich verfügbar sein. PCT Rules rr. 49ter.1(a)–(b), (g), 49ter.2(a), (h).

Was die Fristversäumnis tatsächlich bedeutet

Eine Provisional ermöglicht gewöhnlich den früheren Tag für eine geeignete binnen zwölf Monaten eingereichte nicht vorläufige US-Anmeldung. Mandanten nennen dies oft „Umwandlung“; üblich ist aber eine neue Anmeldung mit Inanspruchnahme des früheren Datums. Die Provisional gilt nach zwölf Monaten gewöhnlich als aufgegeben und kann danach nicht wieder anhängig werden. Wiederherstellung betrifft die spätere Anmeldung, nicht Wiederaufnahme der Provisional. 35 U.S.C. § 111(b)(5); 35 U.S.C. § 119(e)(1), (3).

Der PCT koordiniert internationale Anmeldung und anschließende nationale oder regionale Verfahren. WIPO erteilt kein Weltpatent. Das Anmeldeamt bearbeitet zunächst, eine Internationale Recherchenbehörde recherchiert, nationale oder regionale Ämter entscheiden endgültig über Erteilung. RO/IB ersetzt diese späteren Verfahren nicht. World Intell. Prop. Org., PCT FAQs, Frage 1 (August 2026) [im Folgenden PCT FAQs].

Wiederherstellung heilt auch keine unzureichende Provisional-Offenbarung. Für US-Inanspruchnahme muss sie die Anspruchserfindung nach den einschlägigen Anforderungen ausreichend offenbaren. Erst im PCT hinzugefügte Merkmale erhalten das Provisional-Datum nicht durch Wiederherstellung. Dies ist bei erheblich verändertem Produkt besonders wichtig. 35 U.S.C. § 119(e)(1). Berater sollten daher Frist und sachliche Stützung der tatsächlich benötigten Ansprüche prüfen.

Auch Prioritätsberechtigung wird nicht hergestellt. Die Pariser Verbandsübereinkunft gibt sie dem ordnungsgemäßen Erstanmelder oder Rechtsnachfolger. Persönliche Gründer-Provisional mit Unternehmens-PCT, fehlender Mitanmelder, Übertragung oder Umstrukturierung verlangen Prüfung. Zu klären sind nach anwendbarem Recht erforderliche Nachfolge vor internationaler Einreichung, Belege für Übertragung oder Namenswechsel sowie lückenhafte Arbeitsverträge oder spätere Übertragungen. Wiederherstellung ersetzt weder Berechtigung noch Stützung oder nationale Formalitäten. Paris Convention for the Protection of Industrial Property art. 4A(1), Mar. 20, 1883, as revised July 14, 1967, 21 U.S.T. 1583, 828 U.N.T.S. 305.

Eine passende Erklärung nach PCT-Regel 4.17(iii) kann die Prioritätsberechtigung am internationalen Anmeldetag behandeln. Regel 51bis.1(a)(iii) erlaubt Beweisverlangen bei verschiedenen Anmeldern oder Namenswechsel. Regel 51bis.2(iii) begrenzt dies: Bei ordnungsgemäßer Erklärung im Antrag oder unmittelbar beim Bestimmungsamt sind zusätzliche Unterlagen nur bei begründeten Zweifeln an der Wahrheit zulässig. Die Erklärung dokumentiert behauptete Berechtigung, schafft aber keine fehlende Übertragung. PCT Rules r. 4.17(iii); PCT Rules rr. 51bis.1(a)(iii), 51bis.2(iii).

Das verbleibende Fenster ist kurz und voraussetzungsreich

Für Wiederherstellung beim Anmeldeamt muss der internationale Anmeldetag binnen zwei Monaten nach Prioritätsfristende liegen, gewöhnlich binnen vierzehn Monaten ab Provisional. Innerhalb dieses Fensters sind grundsätzlich Antrag mit Gründen und Prioritätsangabe oder deren Ergänzung einzureichen sowie verlangte Wiederherstellungsgebühren zu zahlen. Beweise sollten möglichst beiliegen; das Amt kann weitere binnen angemessener Frist anfordern. PCT Rules r. 26bis.3(a)–(f).

Bei gebührenpflichtigen Ämtern erlaubt Regel 26bis.3(d) nach Ermessen bis zu zwei Monate nach der gewöhnlichen Wiederherstellungsfrist für die Gebührenzahlung. Dies betrifft nur Zahlung. Anmeldung, begründeter Antrag und nötige Prioritätsergänzung behalten ihre Fristen. RO/IB erhebt derzeit keine Wiederherstellungsgebühr, wie unten erläutert. PCT Rules r. 26bis.3(a)–(e).

Es gelten Kalenderregeln, nicht sechzig Tage statt zwei Monaten. Monatsende, Schließtage, Feiertage und maßgebliche Amtszeitzone können die Berechnung verändern. PCT Rules rr. 80.2, 80.4–80.5. Vorzeitige Veröffentlichung kann das Fenster nach Abschluss technischer Vorbereitungen zusätzlich verkürzen. PCT Rules r. 26bis.3(e).

Beim eine Woche verspäteten Mandanten umfasst ein sinnvoller Satz PCT-Anmeldung, Provisional-Priorität, ausdrücklichen Wiederherstellungsantrag und gestützte Erklärung. Nicht jeder Beleg muss vor Einreichung gesammelt sein; der rechtzeitige Antrag benötigt aber faktisch ausreichende Gründe. Bloß spätere Erklärung zu versprechen genügt nicht. Erklärungen und Zusatzbeweise können nachgereicht werden, soweit erlaubt oder angefordert. PCT Rules r. 26bis.3(b), (e)–(f).

Verspätete Einreichung ist von fehlender Prioritätsangabe zu trennen. Rechtzeitige PCT-Anmeldung ohne Priorität ist ein anderes Berichtigungsproblem. Regeln zur Ergänzung oder Korrektur entschuldigen grundsätzlich keine erst nach Wiederherstellungsfenster eingereichte internationale Anmeldung. PCT Rules rr. 26bis.1(a), 26bis.3(a), (c).

Warum direkte WIPO-Einreichung wichtig sein kann

RO/US verwendet Unbeabsichtigtheit, RO/IB sowohl diese als auch gebotene Sorgfalt. Dies beeinflusst den geografischen Wert der Entscheidung. Auch das USPTO nennt RO/IB als Möglichkeit bei gewünschter Sorgfaltswiederherstellung. U.S. Pat. & Trademark Off., Manual of Patent Examining Procedure § 1828.01 (9. Aufl., rev. 01.2024, November 2024) [im Folgenden MPEP].

„Direkt beim Internationalen Büro“ bedeutet WIPO als Anmeldeamt statt USPTO. In ePCT wird dafür das Internationale Büro gewählt. ePCT-Nutzung allein genügt nicht, weil die Plattform auch andere teilnehmende Anmeldeämter unterstützt. PCT FAQs, Fragen 6–7; World Intell. Prop. Org., PCT Applicant's Guide, annex C (IB), „Filing of International Applications in Electronic Form“ (31. August 2026) [im Folgenden PCT Applicant's Guide].

RO/IB steht Anmeldern mit erforderlicher Nationalität oder Wohnsitz in einem PCT-Vertragsstaat offen. Ein passend qualifizierter US-Patentvertreter kann geeignete US-Anmelder dort vertreten; Genf verlangt nicht automatisch Schweizer Berater. Auch eine vorherige nicht vorläufige US-Anmeldung ist unnötig. PCT Rules rr. 19.1(a)(iii), 19.2; PCT Rules r. 83.1bis(a)–(b).

Wurde PCT innerhalb der zusätzlichen zwei Monate bereits bei RO/US eingereicht und ist Sorgfaltsprüfung nötig, kann sofort Weiterleitung nach Regel 19.4(a)(iii) an RO/IB beantragt werden. Erforderlich sind Amtsvereinbarung und Anmelderermächtigung; nach erheblicher Bearbeitung kann RO/US ablehnen. Geeignete Übermittlung erhält das ursprüngliche Eingangsdatum, startet die Wiederherstellungsfrist aber nicht neu. Übermittlung und Antrag sind zügig abzustimmen; bei bekanntem Bedarf besser sofort RO/IB wählen. MPEP § 1828.01; PCT Rules r. 19.4(a)(iii)–(c); PCT Rules r. 26bis.3(e).

Regel 19.4(b) erlaubt dem weiterleitenden Amt eine Gebühr in Höhe seiner Übermittlungsgebühr. Diese ist von der weiterhin gebührenfreien RO/IB-Wiederherstellung getrennt. PCT Rules r. 19.4(b).

Bei US-Erfindungen sind Auslandsbeschränkungen eigenständig zu prüfen. Bestehende Genehmigung oder sechs Monate nach früherer US-Anmeldung ohne Geheimhaltungsanordnung können helfen; Umfang früherer Offenbarung und neuer Gegenstand bleiben wichtig. Eine dreizehn Monate alte Provisional beseitigt diese Prüfung nicht. 37 C.F.R. §§ 5.11, 5.15 (2026); MPEP § 1832.

RO/IB verwendet Alternativen, nicht zwei kumulative Hürden

Unbeabsichtigtheit betrifft die Absicht bei Fristende; bewusster Verzicht mit späterem Sinneswandel genügt nicht. Gebotene Sorgfalt fragt nach angemessenen Vorkehrungen für diese Anmeldung trotz Versagens. Anmelder und Vertreter müssen die jeweilige Sorgfaltsprüfung bestehen. World Intell. Prop. Org., PCT Receiving Office Guidelines ¶¶ 166I–166K (zuletzt abgerufen am 8. September 2026) [im Folgenden RO Guidelines].

Bei beiden Maßstäben ist grundsätzlich zuerst Sorgfalt, bei deren Scheitern Unbeabsichtigtheit zu prüfen, sofern der Anmelder nichts anderes beantragt. Nicht beide Maßstäbe müssen erfüllt sein; einer der anwendbaren Maßstäbe genügt. Sorgfaltsfeststellung umfasst allgemein Unbeabsichtigtheit, nicht umgekehrt. RO Guidelines ¶ 166H.

Dies verlangt genaue Tatsachenermittlung: verlässliche Fristen- und Sicherungssysteme, Schulung, Aufsicht und isolierter Fehler. Allgemeine Sorgfaltsbehauptungen genügen nicht. Sofortige Reaktion hilft organisatorisch, belegt aber keine Vorkehrungen vor Fristende. RO Guidelines ¶¶ 166J–166M.

Zwei Varianten derselben Woche: Der Gründer wollte anmelden, missverstand aber die Frist ohne verlässliche Erinnerung. Oder ein etabliertes System versagte trotz Aufsicht und Sicherungen durch dokumentierten Einzelfehler. Ersteres kann Unbeabsichtigtheit, letzteres zusätzlich Sorgfalt stützen. Die Dauer allein entscheidet nicht; Tatsachen und Belege schon.

Bei passender Grundlage können gebotene Sorgfalt und hilfsweise Unbeabsichtigtheit beantragt werden. Chronologie, Ursache und Beweise sind dem Maßstab zuzuordnen. Der Antrag darf keine Vorkehrungen behaupten, die nicht bestanden, und keine bewusste Entscheidung als Versehen darstellen.

Mit späterer Öffentlichkeit rechnen: Gründe, Erklärungen und Belege werden grundsätzlich an das Internationale Büro übermittelt und nach Veröffentlichung in PATENTSCOPE zugänglich. Nötige Fakten sind einzureichen, unnötige persönliche, medizinische, finanzielle, privilegierte oder geschäftsvertrauliche Angaben wegzulassen. Eine Vertraulichkeitskennzeichnung allein genügt nicht. PCT Rules r. 26bis.3(h)(iv); PCT Applicant's Guide, International Phase ¶ 5.066 (Apr. 23, 2026).

Nach Regel 26bis.3(h-bis) kann begründet die Nichtübermittlung bestimmter Dokumente oder Teile beantragt werden. Das Amt muss feststellen: kein offensichtlicher Informationswert für die Öffentlichkeit zur Anmeldung, klare Beeinträchtigung persönlicher oder wirtschaftlicher Interessen und kein überwiegendes öffentliches Zugangsinteresse. Alle drei Voraussetzungen sind nötig. Bereits beim IB vorliegende Informationen unterliegen Regel 94.1(e). Fehlen wesentliche Sorgfaltsbeweise in der Bestimmungsämtern zugänglichen Akte, steigt die Wahrscheinlichkeit nationaler Prüfung; Gleichwertiges kann erneut nötig sein. PCT Rules r. 26bis.3(h-bis); PCT Rules r. 94.1(e); PCT Applicant's Guide, International Phase ¶ 5.067 (Apr. 23, 2026).

Vor ganzer oder teilweiser Ablehnung ist Stellungnahme zu ermöglichen. Form PCT/RO/158 kündigt Ablehnung an, PCT/RO/159 enthält die Entscheidung. Unbeabsichtigkeitsbewilligung bei Sorgfaltsablehnung ist eine folgenreiche Teilablehnung. Maßgeblich ist der dokumentierte Grund, nicht bloß „WIPO hat wiederhergestellt“. PCT Rules r. 26bis.3(g)–(h); RO Guidelines ¶¶ 166R–166S.

RO/IB ohne Wiederherstellungsgebühr, PCT-Einreichung bleibt kostenpflichtig

RO/IB erhebt derzeit keine Antragsgebühr für Prioritätswiederherstellung, gleich ob Sorgfalt, Unbeabsichtigtheit oder beides. Dies ist weder Small-Entity-Rabatt noch Härtefallbefreiung. PCT Applicant's Guide, annex C (IB), “Fee for Requesting Restoration of the Right of Priority” (Aug. 31, 2026). Jedes Anmeldeamt darf eine eigene Wiederherstellungsgebühr festlegen; die Aussage gilt nicht automatisch überall. PCT Rules r. 26bis.3(d).

WIPOs Tabelle nennt zum Vergleich für RO/US 2.260 USD ohne Ermäßigung, 904 USD für Small Entities und 452 USD für Micro Entities. Dies betrifft dortige Wiederherstellungsanträge, keine Zusatzgebühr jeder PCT-Anmeldung mit US-Provisional-Priorität. World Intell. Prop. Org., Restoration of the Right of Priority by Receiving Offices (RO) and Designated Offices (DO) Under PCT Rules 26bis.3 and 49ter.2, Eintrag „US“, n.14 (19. August 2026) [im Folgenden Restoration Table].

Gewöhnliche RO/IB-Gebühren bleiben fällig. Am 8. September 2026 betrugen die veröffentlichten USD-Beträge 125 USD Übermittlung, 1.667 USD internationale Grundgebühr und 19 USD je Blatt über dreißig. Elektronischer Rabatt: 251 USD bei zeichencodiertem Antrag und PDF-Anmeldungstext; 376 USD bei erfüllten Codierungsbedingungen für Antrag, Beschreibung, Ansprüche und Zusammenfassung. Recherchegebühr hängt von der gewählten zuständigen Behörde ab. PCT Applicant's Guide, annex C (IB), “Fees Payable to the Receiving Office” (Aug. 31, 2026).

Bei geeigneter elektronischer Einreichung mit zeichencodiertem Antrag, PDF-Text, ohne Mehrblätter oder anderen Rabatt: 125 USD + 1.667 USD − 251 USD = 1.541 USD zuzüglich Recherche. Wiederherstellung ergänzt 0 USD. Dies ist datiertes Beispiel, kein vollständiges Angebot; Format, Länge, Währung, Behörde und weitere Ermäßigungen können variieren.

Anwaltshonorare sind getrennt. Chronologie, Korrespondenz, Fristenprüfung, Erklärungen und Ablehnungsantwort können viel Arbeit verlangen. Ein fundierter Sorgfaltsantrag kann trotz fehlender RO/IB-Gebühr teurer sein. Zu berücksichtigen ist der Wert der durch stärkere Feststellung erhaltenen Märkte.

Spätere nationale Verfahren können bei nötigem Neuantrag eigene Kosten erzeugen. Anerkennung einer wirksamen RO/IB-Bewilligung vermeidet gewöhnlich zweite Petition und deren Gebühr. US-Phaseneintritt allein löst dann keine neue Wiederherstellungsgebühr aus. Eine gesondert nötige US-Petition ist ein anderer Gebührenfall. Gewöhnliche Eintrittsgebühren und Honorare bleiben. PCT Rules r. 49ter.2(b)(iii), (d); MPEP § 1828.01; 37 C.F.R. § 1.78(b)(1)(ii), (b)(2) (2026).

Wiederhergestellte Priorität kann im Ausland unterschiedlich wirken

Regel 49ter.1 regelt Anerkennung. Gebotene Sorgfalt wirkt allgemein breiter in Bestimmungsstaaten, vorbehaltlich Ausnahmen und Vorbehalten. Unbeabsichtigtheit wirkt bei gleichem oder anmelderfreundlicherem nationalem Maßstab. Auch anerkannte Bewilligungen bleiben den unten behandelten amtlichen, gerichtlichen und sonstigen Überprüfungen unterworfen. PCT Rules r. 49ter.1(a)–(d), (g).

Regel 49ter.2 fragt dagegen nach eigener Wiederherstellung durch das Bestimmungsamt. Eine Ablehnung des Anmeldeamts bindet den Staat nicht, wird aber nicht automatisch nationaler Antrag. Verfügbarkeit, Maßstab, Frist und Gebühren sind gesondert zu prüfen. PCT Rules rr. 49ter.1(e)–(f), 49ter.2.

Der folgende Vergleich betrifft aktuelle Praxis für neue Anmeldungen. „Beide“ bedeutet Anerkennung geeigneter Bewilligung nach einem der beiden Maßstäbe, vorbehaltlich Überprüfung und Übergangsvorschriften, nicht Pflicht zu beiden. Die Länderkapitel gehören zur WIPO-Veröffentlichung PCT Applicant's Guide; nationales Recht und Anmeldeweg bestimmen das Ergebnis.

Amt oder Anmeldeweg

Behandlung der Wiederherstellung durch das Anmeldeamt

Gesonderte Wiederherstellung nach RO/IB-Bewilligung?

Vereinigte Staaten

Beide Maßstäbe können in der nationalen Phase wirksam sein.

Nach wirksamer Bewilligung gewöhnlich nicht. Gesondert nötige örtliche Abhilfe verwendet Unbeabsichtigtheit. MPEP § 1828.01; 37 C.F.R. § 1.78(b) (2026).

Europäisches Patentamt

Gebotene Sorgfalt wird gewöhnlich anerkannt. Nur auf Unbeabsichtigtheit gestützte Bewilligung ist unwirksam.

Nach wirksamer Sorgfaltsbewilligung nicht. Reine Unbeabsichtigkeitsbewilligung verlangt für Priorität einen neuen erfolgreichen Sorgfaltsantrag. Eur. Pat. Off., Guidelines for Examination in the European Patent Office pt. A, ch. XV, § 5 (2026) [im Folgenden EPO Guidelines].

Vereinigtes Königreich, direkter nationaler Weg

Beide Maßstäbe können anerkannt werden.

Nach Anerkennung gewöhnlich nicht. Gesondert nötige Abhilfe verwendet Unbeabsichtigtheit. PCT Applicant's Guide, National Chapter GB, Summary & ¶ GB.06 (Apr. 1, 2026).

China

Beide Maßstäbe können nach aktuellem Rahmen anerkannt werden.

Nach Anerkennung gewöhnlich nicht. Für Neuanträge nennt WIPO Unbeabsichtigtheit und zwei Monate ab nationalem Eintritt. PCT Applicant's Guide, National Chapter CN, Summary (Sept. 1, 2026).

Japan

Beide Maßstäbe können nach aktuellen Regeln anerkannt werden.

Nach Anerkennung gewöhnlich nicht. Nationale Abhilfe verwendet für am oder nach 1. April 2023 endende Prioritätsfristen Unbeabsichtigtheit. PCT Applicant's Guide, National Chapter JP, Summary & ¶ JP.21 (July 1, 2026).

Kanada

Beide Maßstäbe können anerkannt werden.

Nach Anerkennung gewöhnlich nicht. Bei neu nötiger Abhilfe behält Kanada den Vorbehalt zu Regel 49ter.2, bietet aber nationales Recht nach Patent Act § 28.4(6) und Patent Rules § 77. PCT Applicant's Guide, National Chapter CA, Summary (Aug. 31, 2026).

Australien

Beide Maßstäbe können anerkannt werden.

Nach Anerkennung gewöhnlich nicht. Nationale Abhilfe umfasst gebotene Sorgfalt, unkontrollierbare Umstände sowie Fehler oder Auslassung. PCT Applicant's Guide, National Chapter AU, Summary & ¶ AU.17 (Aug. 20, 2026).

Deutschland, direkter DPMA-Weg

Ein Vorbehalt zu Regel 49ter.1 verhindert Nutzung des PCT-Anerkennungsmechanismus.

IB-Bewilligung bewirkt keine Anerkennung nach Regel 49ter.1; auch Regel 49ter.2 ist beim DPMA nicht verfügbar. EPA-Weg gesondert prüfen. World Intell. Prop. Org., PCT Reservations, Declarations, Notifications and Incompatibilities, Einträge zu rr. 49ter.1(g), 49ter.2(h) (zuletzt abgerufen am 8. September 2026) [im Folgenden Reservations].

Indien, Südkorea und Brasilien

Jedes hat einen Vorbehalt zu Regel 49ter.1.

IB-Bewilligung überwindet die Vorbehalte nicht. Alle haben auch einen Vorbehalt zu Regel 49ter.2; ein neuer Antrag danach ist nicht verfügbar. Andere nationale Abhilfe gesondert prüfen. Reservations, entries for rr. 49ter.1(g), 49ter.2(h).

Eine bloße Liste „wiederherstellungsfähiger“ Länder kann daher irreführen. Kanadas Vorbehalt betrifft den PCT-Bestimmungsamtsmechanismus, nicht seine nationale Abhilfe. Umgekehrt neutralisiert RO/IB keine Vorbehalte. Diese verlangen lokale Prüfung, keine unbelegte Behauptung fehlender jeglicher Abhilfe.

Auch historische Hinweise verlangen Vorsicht. China nahm die relevanten Vorbehalte zum 20. Januar 2024 unter Übergangsbedingungen zurück; Japan verwendet für oben genannte Fristen heute Unbeabsichtigtheit. Alte Tabellen können bei neuen Anmeldungen irreführen. Reservations, n.10; PCT Applicant's Guide, National Chapter JP, ¶ JP.21 (July 1, 2026).

Ist nach RO/IB-Bewilligung ein zweites Verfahren nötig?

Ausgangspunkt ist Anerkennung, keine obligatorische Zweitpetition. Erkennt das Bestimmungsamt den RO/IB-Maßstab an, wirkt die Wiederherstellung nach Regel 49ter.1 national, vorbehaltlich Ausnahmen. Gewöhnlich ist derselbe Fristfall nicht durch neuen Antrag nach Regel 49ter.2 erneut nachzuweisen. Tatsächlicher Maßstab und Wirkung für jeden Weg sind zu prüfen. PCT Rules r. 49ter.1(a)–(d), (g).

In den USA wirkt geeignete RO/IB-Wiederherstellung nach beiden Maßstäben in der nationalen Phase; eine zweite Petition derselben Verspätung ist gewöhnlich unnötig. Die vorgeschriebene Bezugnahme auf die US-Provisional bleibt erforderlich. Fehlt sie oder ist sie spät, ist die verspätete Inanspruchnahme ein anderer Mangel als die versäumte Zwölfmonatsfrist und kann eigene Abhilfe verlangen. MPEP § 1828.01; 37 C.F.R. § 1.78(b)(2), (c) (2026).

Gewöhnliche Eintrittsanforderungen bleiben: Gebühren, Übersetzungen, örtliche Vertretung und Prioritätsunterlagen. Ihre Erfüllung ist kein zweites Wiederherstellungsverfahren. Die Prioritätsunterlage betrifft die frühere Anmeldung, nicht die Wiederherstellungsentscheidung. Örtliche Berater sollten PCT/RO/159 samt Begründungsakte erhalten, um Umfang und zulässige Nachfragen prüfen zu können. PCT Applicant's Guide, National Phase ¶¶ 4.001, 5.009–5.010, 6.004 (Sept. 4, 2025); PCT Rules r. 51bis.1(b), (d)–(e).

Anerkennung schützt nicht vor jeder späteren Prüfung. Nach Regel 49ter.1(c) ist die Wiederherstellung unwirksam, wenn Bestimmungsamt, Gericht oder zuständiges Organ eine unerfüllte Voraussetzung aus Regel 26bis.3(a), (b)(i) oder (c) unter Berücksichtigung der Gründe und Beweise feststellt. Regel 49ter.1(d) begrenzt gesondert Amtsprüfung: begründete Zweifel, deren Benennung und angemessene Stellungnahmefrist sind nötig. Diese Grenzen gelten für das Bestimmungsamt, beschreiben aber nicht vollständig spätere gerichtliche oder sonstige nationale Verfahren. Anfechtung kann deshalb auch bei Lizenzierung oder Prozessführung wichtig sein. PCT Rules r. 49ter.1(c)–(d).

Ein neuer nationaler oder regionaler Antrag ist bei fehlender IB-Wirkung wichtig, etwa bei bloßer Unbeabsichtigtheit vor dem EPA. Er nutzt eigene Befugnisse des Amts und verlangt dessen Maßstab, Frist, Gründe, Beweise und gegebenenfalls Gebühr. Der IB-Antrag erfüllt dies nicht automatisch. Sperrt ein Vorbehalt Anerkennung und Regel 49ter.2, darf keine Heilung durch beliebige weitere Petition angenommen werden; nationale Abhilfe ist eigens zu prüfen. EPO Guidelines pt. A, ch. XV, § 5; PCT Applicant's Guide, National Phase ¶¶ 6.005–6.008 (Sept. 4, 2025); PCT Rules r. 49ter.2(h).

Europa zeigt die Bedeutung des tatsächlichen Maßstabs

Das EPA verlangt gebotene Sorgfalt. Eine entsprechende RO/IB-Bewilligung wird gewöhnlich unter Überprüfungsvorbehalt anerkannt. Reine Unbeabsichtigkeitsbewilligung verlangt eine gesonderte erfolgreiche Sorgfaltswiederherstellung beim EPA. Der abgelehnte Anmeldeamtsantrag gilt nicht automatisch als eigener EPA-Antrag. EPO Guidelines pt. A, ch. XV, § 5.

Die gewöhnliche EPA-Frist endet einen Monat nach der einunddreißigmonatigen europäischen Eintrittsfrist, mit gesonderter Berechnung bei wirksamer vorzeitiger Bearbeitung und weiteren Richtlinienqualifikationen. Antrag, Gründe und Gebühr müssen fristgerecht sein. Erklärungen oder Beweise sollten möglichst beiliegen; weitere können angemessen nachgefordert werden. Wirksame Sorgfaltsbewilligung des Anmeldeamts vermeidet gewöhnlich Neuantrag und dessen Gebühr, nicht die europäischen Eintrittskosten. EPO Guidelines pt. A, ch. XV, § 5; PCT Rules r. 49ter.2(b)–(d); Implementing Regulations to the Convention on the Grant of European Patents r. 136(1).

Der Weg ist ebenso wichtig wie das Land. Unbeabsichtigtheit kann im direkten britischen Weg wirken, nicht über das EPA. Deutschland zeigt umgekehrte Strategiewahl: direkter Vorbehalt, aber mögliche Wirkung einer über das EPA wirksam sorgfaltsgestützt wiederhergestellten europäischen Anmeldung in Deutschland. PCT Applicant's Guide, National Chapter GB, Summary & ¶ GB.06 (Apr. 1, 2026); Reservations, entry for r. 49ter.1(g); EPO Guidelines pt. A, ch. XV, § 5.

Für den eine Woche verspäteten Mandanten mit wesentlichem Europainteresse kann ein belegter Sorgfaltsantrag bei RO/IB hohen Wert haben. Tragen die Fakten nur Unbeabsichtigtheit, ist dies anfangs zu erklären und verfügbare EPA-Abhilfe zu planen, ohne Heilung unzureichender Tatsachen durch bloß späteres Einreichen zu suggerieren.

Bewilligt RO/IB nur Unbeabsichtigtheit, wird national in den USA gewöhnlich ohne zweite Petition darauf vertraut, bei weiterhin nötiger Provisional-Bezugnahme. In Europa ist rechtzeitig Sorgfaltswiederherstellung zu beantragen und zu erhalten. Dies ist weiterer Antrag in derselben PCT-Anmeldung, keine neue internationale Anmeldung. Bei RO/IB-Sorgfaltsbewilligung erkennen beide Wege gewöhnlich ohne Neuantrag an, vorbehaltlich zulässiger Prüfung. MPEP § 1828.01; 37 C.F.R. § 1.78(b)(2) (2026); EPO Guidelines pt. A, ch. XV, § 5.

Bei gescheiterter Wiederherstellung entscheidet die Offenbarungsgeschichte

Prioritätsverlust beseitigt nicht jeden PCT-Grund. Schutz zum späteren Tag kann wertvoll bleiben. Dann sind Veröffentlichungen, Vorführungen, öffentliche Benutzung, Verkäufe oder Angebote und Drittanmeldungen zu prüfen. Relevant ist die gesamte Zeit seit Provisional, nicht nur die versäumte Woche. 35 U.S.C. § 102(a).

Der Gründer habe sechs Monate nach Provisional öffentlich vorgeführt. Ohne Priorität liegt dies vor PCT-Einreichung und kann relevant sein. US-Ausnahmen für bestimmte Erfinderoffenbarungen binnen eines Jahres gelten nicht automatisch im Ausland. Europa behandelt vorzeitige Öffentlichkeit grundsätzlich als Stand der Technik mit engen Ausnahmen statt allgemeiner Erfinderschonfrist. 35 U.S.C. § 102(b)(1); Convention on the Grant of European Patents arts. 54(2), 55(1), Oct. 5, 1973, 1065 U.N.T.S. 199.

Bei fehlendem oder abgelehntem Anmeldeamtsantrag kann nationale Abhilfe etwa in Kanada oder China verfügbar bleiben, unter örtlichen Voraussetzungen. Dies ist keine unbegrenzte Verlängerung: Regel 49ter.2 verlangt gewöhnlich auch die PCT-Anmeldung selbst binnen zwei Monaten nach ursprünglicher Prioritätsfrist. PCT Rules r. 49ter.2(a); PCT Applicant's Guide, National Chapter CA, Summary (Aug. 31, 2026); PCT Applicant's Guide, National Chapter CN, Summary (Sept. 1, 2026).

Gesonderte US-Anmeldung kann helfen, nicht ausländische Priorität reparieren

Auch eine nicht vorläufige US-Anmeldung mit Provisional-Wiederherstellung ist möglich. Section 1.78(b) erlaubt sie bei Anmeldetag innerhalb der zusätzlichen zwei Monate und Unbeabsichtigtheit unter Petitionsbedingungen. Nötig sind Bezugnahme, Gebühr und Erklärung. Dieses nationale Verfahren hat eigene Anforderungen, nicht die PCT-Anmeldeamtsfrist. 37 C.F.R. § 1.78(b)(1) (2026).

Diese US-Anmeldung kann Strategiebaustein sein, ist aber weder RO/IB-Voraussetzung noch Ersatz ausländischer Wiederherstellung. Auch internationale Bewilligung ersetzt die Provisional-Bezugnahme im US-Phaseneintritt nicht. 37 C.F.R. § 1.78(b)(2) (2026).

Eine neue Provisional startet das Prioritätsjahr derselben Erfindung nicht automatisch neu. Nach enger Pariser Ausnahme kann eine Folgeanmeldung im selben Land die erste ersetzen, unter anderem nur bei Rücknahme, Aufgabe oder Ablehnung ohne öffentliche Einsicht, ohne fortbestehende Rechte und ohne vorherige Verwendung als Prioritätsgrundlage. Aufgabe allein genügt nicht. Dies ist eigenständig zu prüfen, kein Routineheilmittel. Paris Convention for the Protection of Industrial Property art. 4C(4), Mar. 20, 1883, as revised July 14, 1967, 21 U.S.T. 1583, 828 U.N.T.S. 305.

Einreichungschance sichern und spätere Fristen beachten

Wiederherstellung startet den PCT-Zeitplan nicht neu. Bei Einreichung innerhalb der zusätzlichen zwei Monate kann der beanspruchte Prioritätstag Verfahrensfristen weiter bestimmen, selbst bei anhängigem oder scheiterndem Antrag. Veröffentlichung und nationale Planung dürfen deshalb nicht wie eine neue Uhr berechnet werden. MPEP § 1828.01; PCT Rules r. 26bis.2(c)(iii).

Auch spätere Anträge haben eigene Fristen. Regel 49ter.2 misst gewöhnlich ab geltender nationaler Eintrittsfrist, mit anderem Auslöser bei ausdrücklichem Frühbearbeitungsantrag, nicht universell einen Monat ab tatsächlichem Eintritt. Günstigere nationale Regeln können abweichen, wie Chinas zwei Monate ab tatsächlichem Eintritt. PCT Rules r. 49ter.2(b)(i), (f); PCT Applicant's Guide, National Chapter CN, Summary (Sept. 1, 2026). Neue Antragsfristen sind unabhängig von Aufforderungen zur Stellungnahme zur IB-Bewilligung zu prüfen; spätere Nachfragen eröffnen abgelaufene Fristen nicht automatisch neu.

Das erste Gespräch sollte Daten, Versäumnisgrund, Märkte und Wege, Offenbarungen, Berechtigung und Provisional-Stützung klären. Danach Anmeldeamt wählen, PCT und begründeten Antrag im Fenster einreichen und Teilablehnungen nach geografischer Wirkung beantworten. Maßstab und Unterlagen-, Eintritts- und örtliche Abhilfefristen dokumentieren. Örtliche Berater sollten für jeden Weg Anerkennung, nötigen verfügbaren Neuantrag, Gebühr und Frist bestätigen. Dies gehört in die nationale Planung, nicht erst in die Antwort auf spätere Amtsmitteilung.