Abstrakter Softwarecode, der KI-Patentstrategien darstellt.

Zusammenfassung: Dieser Artikel erklärt, weshalb koreanische Software- und KI-Anmeldungen trotz scheinbarer Gegenstandspatentfähigkeit in Korea erhebliche US-§-101-Hindernisse haben können. Korea fragt nach naturgesetzlicher technischer Idee und konkreter Hardwareverwirklichung der Softwareverarbeitung. Die USA verlangen gesetzliche Kategorie und Vermeidung oder hinreichende Anwendung richterrechtlicher Ausnahmen wie abstrakter Ideen, Naturgesetze und Naturphänomene. Koreanische und US-Gerichtsentscheidungen zeigen: Server, Prozessor, Datenbank, KI-Modell oder Medium können in manchen koreanischen Fällen genügen, aber nicht in den USA, wenn bloße Datenerhebung, Analyse, Geschäftsurteil, Gedankentätigkeit oder Standardcomputer vorliegen. US-Einreichung ist deshalb keine reine Übersetzung: Technisches Problem und Lösungsmechanismus sind offenzulegen, und konkrete Verbesserung oder praktische Anwendung muss in den Ansprüchen selbst stehen.

I. Einleitung

Koreanischen Patentberatern erscheint 35 U.S.C. § 101 zunächst vertraut. Beide Systeme prüfen eingangs die schutzfähige Gegenstandsart und begrenzen bloße Gedanken, mathematische Logik, Geschäftsregeln und Informationswiedergabe. Diese Ähnlichkeit täuscht: Die koreanische Prüfung und US-§ 101 sind dogmatisch nicht gleich.

Korea beginnt mit hochentwickelten technischen Ideen unter Nutzung von Naturgesetzen und gewerblicher Anwendbarkeit. Patent Act arts. 2(1), 29(1) (S. Kor.); Requirements for Patentability issued by KIPO, ch. 1, §§ 1, 4 (Jan. 2010). Software- und Geschäftsverfahren verlangen nach den Gerichten konkrete Hardwareverwirklichung der Verarbeitung. Daebeobwon [Supreme Court], 2007Hu265, Dec. 24, 2008 (S. Kor.).

Das US-Recht setzt anders an. Section 101 bestimmt, dass eine Person, die ein neues und nützliches „process, machine, manufacture, or composition of matter“ oder eine Verbesserung davon erfindet oder entdeckt, unter den weiteren Voraussetzungen von Title 35 ein Patent erhalten kann. 35 U.S.C. § 101. In heutigen Fällen zu Software, KI, Fintech, Geschäftsmethoden und Diagnostik lautet die zentrale US-Frage jedoch nicht allein, ob der Anspruch als Verfahren, System, Vorrichtung oder computerlesbares Medium formuliert ist. Entscheidend ist, ob er auf eine richterrechtliche Ausnahme – insbesondere eine abstrakte Idee – gerichtet ist und, falls ja, ob er nach Alice/Mayo dennoch patentfähig ist, weil er eine patentfähige Anwendung und keinen Anspruch auf die Ausnahme selbst betrifft. Alice Corp. Pty. Ltd. v. CLS Bank Int’l, 573 U.S. 208, 217–18 (2014); Mayo Collaborative Servs. v. Prometheus Labs., Inc., 566 U.S. 66, 72–73 (2012).

In den USA müssen die Ansprüche die Patentfähigkeitsbegründung tragen. Die Beschreibung hilft der Auslegung, rettet aber keinen abstrakten unabhängigen Anspruch durch unbeanspruchte Technik. Das konkrete Wie muss zumindest auf bestimmter Ebene im Anspruch stehen. Siehe AI Visualize, Inc. v. Nuance Commc’ns, Inc., 97 F.4th 1371, 1378–81 (Fed. Cir. 2024); Trs. of Columbia Univ. in the City of N.Y. v. Gen Digital Inc., No. 2024-1243, slip op. at 8–10 (Fed. Cir. Mar. 11, 2026).

Hardwarebegriffe können Korea genügen, während ein US-Prüfer denselben Anspruch als Datenerhebung, Analyse, Geschäftsregel, Gedankenurteil, Score oder Anzeige auf Standardhardware beschreibt. Koreanische technische Idee muss deshalb in US-§-101-Begründung übersetzt werden: konkrete technische Problemlösung, beschrieben und beansprucht.

II. Die koreanische Ausgangslage: „Technische Ideen unter Nutzung von Naturgesetzen“

Artikel 2 definiert die naturgesetzliche technische Idee, Artikel 29(1) gewerbliche Anwendbarkeit. Patent Act arts. 2(1), 29(1) (S. Kor.). KIPO verlangt nach Artikel 29(1) beides und lässt „highly advanced“ bei der Erfindungskategorie grundsätzlich außer Betracht. Requirements for Patentability issued by KIPO, ch. 1, §§ 1, 3–4 (Jan. 2010).

Die Kategorie ist eine echte Hürde. Ein wasserbetriebenes Perpetuum-mobile-System scheiterte am Wasserumlauf ohne externe Energie entgegen dem Energieerhaltungssatz. Daebeobwon [Supreme Court], 98Hu744, Sept. 4, 1998 (S. Kor.). Naturgesetze sind keine Zierworte: Widerspruch oder völliger Nichtgebrauch kann die Eingangsschwelle verfehlen.

Bei Software und Geschäftsmethoden sind wirtschaftliche Gesetze, Mathematik, Logik, willkürliche Regeln und Gedanken als solche grundsätzlich keine Erfindungen. Requirements for Patentability issued by KIPO, ch. 1, § 4.1.4 (Jan. 2010). Mathematische oder Datenverarbeitung mit technischen Mitteln und nützlichen, konkreten, wiederholbaren technischen Ergebnissen kann dagegen genügen. Id.

Software ist also nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Programm als solches ist keine Erfindung; verknüpfte Verarbeitungseinheit, Betriebsverfahren und Programmträger können es bei konkreter Hardwareausführung sein. Requirements for Patentability issued by KIPO, ch. 1, § 4.1.8 (Jan. 2010). Für KI gelten entsprechende Geräte-, Verfahrens-, Medium- und gespeicherte Programmformen. KIPO, Examination Guide in the Artificial Intelligence Field, pt. 1, § 3.1.3 (2023).

Die Hardware selbst muss nicht stets verbessert sein. Konkrete Verarbeitung durch Software-Hardware-Zusammenwirken kann auch auf konventioneller Hardware genügen. Der Gesamtanspruch darf aber nicht nur menschliche oder künstlich gesetzte Entscheidungsregeln, wirtschaftliche Logik oder Information in Hardwareworten bleiben.

III. Koreanische Rechtsprechung zu Software, Geschäftsmethoden und Gedanken

Zentral ist 2007Hu265: IT-gestützte Geschäftsmethoden verlangen konkrete Hardwareverwirklichung der Softwareverarbeitung. Daebeobwon [Supreme Court], 2007Hu265, Dec. 24, 2008 (S. Kor.). Auch teilweiser Naturgesetzgebrauch genügt nicht, wenn der Gesamtanspruch ihn nicht nutzt. Id.

Ein Item-Server empfing Beratungsanfragen, analysierte Käufe und erzeugte Lebensplanungs- oder Beratungsresultate. Zurückweisung wurde bestätigt: Konkrete Hardwareverwirklichung fehlte, die Datenbank war nur Werkzeug für gesetzte Entscheidungen. Daebeobwon [Supreme Court], 2007Hu265, Dec. 24, 2008 (S. Kor.). 2007Hu265 warnt somit vor bloßen Server- und Datenbankbegriffen bei Beratung oder Urteilsfindung.

Auch Barcode-Abfallmanagement scheiterte: Aufkleber und Kalender verteilen, Müllsäcke markieren, sammeln und sortieren sowie Korrekturanordnungen bei Fehlern erteilen blieb trotz Computerlesen menschliche Gedanken-, Rechts- und Verwaltungsorganisation. Daebeobwon [Supreme Court], 2001Hu3149, May 16, 2003 (S. Kor.). Id.

Die englische Patent-Court-Fassung erklärt den Gesamtmaßstab besonders deutlich: Künstliche Entscheidungen, Formeln und Gedanken allein sind keine Erfindung. Teukheobeobwon [Patent Court], 2000Heo5438, Sept. 21, 2001 (S. Kor.). Barcode und Rechner waren bloße Werkzeuge ohne konkret beanspruchte Software-Hardware-Kombination. Id.

Positiv lag numerische Steuerung: Das Eingabeformat trieb Software, die einen numerischen Controller, Maschinenidentifikation und -betrieb sowie physische Umwandlung außerhalb der Hardware bewirkte. Daebeobwon [Supreme Court], 97Hu2507, Nov. 30, 2001 (S. Kor.). Dies stützt am ehesten US-Argumente konkreter Maschinensteuerung und Verbesserung.

Auch gegenseitige Public-Key-Authentifizierung und Schlüsselaustausch ohne vertrauenswürdigen Dritten wurden anerkannt. Daebeobwon [Supreme Court], 2009Hu436, Dec. 23, 2010 (S. Kor.). Ein Einmalpasswort über bereits authentifizierten P2P-Kanal machte den Gesamtanspruch nicht bloß gedanklich; der gegenteilige Ausschlusseinwand wurde abgewiesen. Id.

Menschliche Urteile, Geschäftsverwaltung, Rechtsregeln und allgemeine Datenhandhabung können somit scheitern. Konkrete Software-Hardware-Steuerung und Authentifizierung können genügen. Dies bleibt aber Koreas Schwelle und ersetzt keine US-Abstraktionsprüfung.

IV. USA: Gesetzliche Kategorien, richterrechtliche Ausnahmen und Prüfungsleitlinien

§ 101 des US-Rechts beginnt mit den gesetzlichen Kategorien: Verfahren, Maschinen, Erzeugnisse und Stoffzusammensetzungen. 35 U.S.C. § 101. Für koreanische Anmelder besteht die erste Falle in der Annahme, ein Anspruch sei schon deshalb unbedenklich, weil er als Verfahren, System, Vorrichtung oder nichtflüchtiges computerlesbares Medium formuliert ist. Nach US-Recht ist die Anspruchsform nur der Ausgangspunkt. Ein Anspruch kann einer gesetzlichen Kategorie angehören und dennoch von der Patentfähigkeit ausgeschlossen sein, wenn er nach den richterrechtlichen Ausnahmen zu § 101 auf eine abstrakte Idee, ein Naturgesetz oder ein Naturphänomen gerichtet ist. Alice Corp. Pty. Ltd. v. CLS Bank Int’l, 573 U.S. 208, 216–18 (2014); Mayo Collaborative Servs. v. Prometheus Labs., Inc., 566 U.S. 66, 70–73 (2012); AI Visualize, Inc. v. Nuance Commc’ns, Inc., 97 F.4th 1371, 1377–78 (Fed. Cir. 2024).

Alice/Mayo fragt erst nach ausgeschlossener Idee, dann nach einzeln oder geordnet kombinierend verwandelnden Merkmalen für eine patentfähige Anwendung. Alice, 573 U.S. at 217–18. Das USPTO verwendet Step 2A Prong One, Step 2A Prong Two und Step 2B. MPEP § 2106. Mathematische Konzepte, bestimmte menschliche Organisationsmethoden und Gedankenprozesse sind seine wichtigen Gruppen. MPEP § 2106.04(a)(2).

Gerichtsrecht und Leitlinien sind zu trennen. Step 2A Prong Two fragt nach Integration der Ausnahme in praktische Anwendung durch Zusatzmerkmale. MPEP §§ 2106.04(d), 2106.05(a); siehe 2024 Guidance Update on Patent Subject Matter Eligibility, Including on Artificial Intelligence, 89 Fed. Reg. 58,128, 58,133–34 (July 17, 2024). Gerichtlich bindet dagegen Alice/Mayo nach Federal-Circuit-Auslegung; USPTO-Beispiele helfen, binden Gerichte aber nicht. Siehe In re Rudy, 956 F.3d 1379, 1382–83 (Fed. Cir. 2020); Cleveland Clinic Found. v. True Health Diagnostics LLC, 760 F. App’x 1013, 1020 (Fed. Cir. 2019).

Formulierung muss beide Leser erreichen: praktische Anwendung beim USPTO und sichtbare beanspruchte technische Verbesserung für spätere gerichtliche Alice/Mayo-Prüfung. MPEP-Vokabular allein genügt koreanischen US-Anmeldungen deshalb nicht.

Der beanspruchte Fortschritt statt allgemeiner Erfindungsbeschreibung steuert § 101. Die Beschreibung beleuchtet den Anspruch, ergänzt aber keine fehlenden technischen Details. AI Visualize, 97 F.4th at 1378–81; GoTV Streaming, LLC v. Netflix, Inc., 166 F.4th 1053, 1061–66 (Fed. Cir. 2026); Trs. of Columbia Univ. in the City of N.Y. v. Gen Digital Inc., No. 2024-1243, slip op. at 8–14 (Fed. Cir. Mar. 11, 2026). Technisch klingende Beschreibung mit bloß funktionalen unabhängigen Ansprüchen reicht nicht.

Alice betraf vermittelte Abwicklung und abstrakte Intermediated Settlement; Standardcomputer machten dies nicht patentfähig. Alice, 573 U.S. at 221–26. Weder Computerfunktion noch anderes Technikgebiet wurde verbessert. Id. at 225. Auch Energiepreisrisikoabsicherung war abstrakt. Bilski v. Kappos, 561 U.S. 593, 611–12 (2010).

Fintech, Glücksspiel und regulierte Transaktionen bleiben betroffen. Beteiro behandelte Informationserkennung, Nachricht, ortsgebundene Wettanfrage, Zulässigkeitsprüfung und Abwicklung als abstrakt. Beteiro, LLC v. DraftKings Inc., 104 F.4th 1350, 1355–59 (Fed. Cir. 2024). Standort und Rechtskonformität waren geschäftlich/rechtlich statt technische Verbesserung; ergebnisorientierte Standardsprache genügte nicht. Id. at 1357–59. Zahlung, Kredit, Autorisierung, Score und Compliance brauchen daher einen konkreten technischen Mechanismus.

Electric Power Group betraf abstrakte Erhebung, Analyse und Ergebnisanzeige. Elec. Power Grp., LLC v. Alstom S.A., 830 F.3d 1350, 1353–56 (Fed. Cir. 2016). AI Visualize scheiterte mit virtuellen Scanansichten ohne konkretes technisches Wie. AI Visualize, 97 F.4th at 1378–82. GoTV bestätigte dies für Empfang, Speicherung, Abruf, Verarbeitung, Anzeige und Übertragung ohne konkrete Verbesserung der Durchführung. GoTV, 166 F.4th at 1062–66. Viele koreanische KI-, Überwachungs-, Empfehlungs-, Bild- und Analyseansprüche lassen sich sonst auf „Daten empfangen, analysieren, ausgeben“ reduzieren.

Recentive Analytics entschied erstmals ausdrücklich gegen bloße Anwendung bekannter Lerntechnik in neuer Datenumgebung. Recentive Analytics, Inc. v. Fox Corp., 134 F.4th 1205, 1211–15 (Fed. Cir. 2025). Id. Ereignisplanung und Netzwerkzuordnung verbesserten weder Lernen noch Rechnertechnik selbst. Id. Neue Trainingsdaten, Branche oder Umgebung allein reichen daher nicht. Modellarchitektur, Training, Merkmalstransformation, Datenstruktur, Hardwarewirkung, Sicherheit, Signalverarbeitung oder Gerätesteuerung sollten die technische Verbesserung tragen.

Sicherheitsbezeichnung allein löst § 101 ebenfalls nicht. Columbia fand bloßen Daten-/Modellvergleich zur Anomalieerkennung ohne technische Verbesserungsschritte abstrakt. Trs. of Columbia Univ. in the City of N.Y. v. Gen Digital Inc., No. 2024-1243, slip op. at 12–18 (Fed. Cir. Mar. 11, 2026). Auch Malwareansprüche brauchen das Wie statt nur Sicherheitsresultat.

Zugleich steht das US-Recht Software nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Die Rechtsprechung des Federal Circuit, die die Patentfähigkeit bejaht, bleibt bedeutsam. In Enfish entschied das Gericht, dass Ansprüche auf eine selbstreferenzielle Tabelle für eine Computerdatenbank nicht abstrakt waren, weil sie auf eine konkrete Verbesserung der Computerfunktionalität gerichtet waren. Enfish, LLC v. Microsoft Corp., 822 F.3d 1327, 1335–39 (Fed. Cir. 2016). Auch andere Entscheidungen des Federal Circuit haben die Patentfähigkeit oder zumindest plausibel patentfähige Ansprüche anerkannt, wenn der Anspruch eine konkrete Verbesserung der Computersicherheit, des Netzwerkbetriebs, von Datenstrukturen, der Paketverarbeitung oder der Gerätefunktionalität vorsah. Siehe z. B. Finjan, Inc. v. Blue Coat Sys., Inc., 879 F.3d 1299, 1303–05 (Fed. Cir. 2018); Uniloc USA, Inc. v. LG Elecs. USA, Inc., 957 F.3d 1303, 1307–09 (Fed. Cir. 2020); Packet Intelligence LLC v. NetScout Sys., Inc., 965 F.3d 1299, 1309–14 (Fed. Cir. 2020); CardioNet, LLC v. InfoBionic, Inc., 955 F.3d 1358, 1368–72 (Fed. Cir. 2020); CosmoKey Sols. GmbH & Co. KG v. Duo Sec. LLC, 15 F.4th 1091, 1097–99 (Fed. Cir. 2021). Gemeinsam ist diesen Fällen, dass die Ansprüche den Computer nicht bloß als Werkzeug einsetzten. Sie benannten einen konkreten technologischen Mechanismus oder eine konkrete Verbesserung.

Koreanische Anmeldungen sollten deshalb Patentfähigkeit nicht aus Hardware-, KI- oder Mediumbegriffen ableiten. Technische Verbesserung und Mechanismus müssen beansprucht sein, sonst bleiben Mathematik, Gedanken, Geschäft, Regulierung oder Standarddatenverarbeitung trotz koreanischer Hardwareverwirklichung.

V. Koreanische Hardwareverwirklichung und US-praktische Anwendung sind verschieden

Der wesentliche Vergleichspunkt ist: Korea und die Vereinigten Staaten können ähnliche Gefahrenzeichen erkennen, aber sie stellen unterschiedliche rechtliche Fragen.

Korea prüft Gesamtanspruch als naturgesetzliche technische Idee, bei Software konkret verwirklicht durch Hardware. Daebeobwon [Supreme Court], 2007Hu265, Dec. 24, 2008 (S. Kor.); KIPO, Examination Guide in the Artificial Intelligence Field, pt. 1, § 3.1.3 (2023). Auch unveränderte Hardware kann genügen. Das erklärt die koreanische Erwartung an konkrete Geräte-, Verfahrens- oder Mediumansprüche.

In den USA kann Hardware bei bloßer Geschäftsregel, Gedanken, Mathematik oder Standardverarbeitung scheitern. Im Verfahren zählt Integration in praktische Anwendung nach MPEP § 2106.04(d); vor Gericht technische Verbesserung oder erfinderisches Konzept nach Alice/Mayo. Alice, 573 U.S. at 217–18; In re Rudy, 956 F.3d at 1382–83.

Ein Server zum Empfangen von Nutzerinformationen, KI-Auswerten, Empfehlen und Senden kann koreanische Software-Hardware-Umsetzung sein, in den USA aber bloß Information, Mathematik/Gedanken und Anzeige. Das liegt nahe Electric Power Group und den abstrakten Gruppen. Elec. Power Grp., 830 F.3d at 1353–56; MPEP § 2106.04(a)(2).

Auch Programmträger sind verschieden zu prüfen. Korea erkennt sie bei konkreter Hardwareausführung an. Requirements for Patentability issued by KIPO, ch. 1, § 4.1.8 (Jan. 2010). Ein nichtflüchtiger US-Träger kann trotz gesetzlicher Kategorie an abstrakter Standardcomputer-Methode scheitern. Alice, 573 U.S. at 226–27.

Stärker als Hardwareworte sind bestimmtes technisches Problem, Mechanismus und Verbesserung. Dies bildet die Brücke von koreanischer technischer Idee zur US-praktischen Anwendung.

VI. Koreanische Anmeldungen für US-§ 101 neu ausrichten

Nach Bestimmung der koreanischen Idee sollte gefragt werden, wie US-Prüfer sie bei Alice Schritt eins oder Step 2A Prong One beschreiben könnten: Berechnung, Gedankenurteil, Geschäft, rechtliche oder finanzielle Vereinbarung, Empfehlung, Rangfolge, Prognose oder Datenanzeige? Dann braucht es eine eigene US-Strategie.

Die hier verwendeten USPTO-Begriffe Step 2A Prong One, Step 2A Prong Two und practical application sind praktisch für Bescheidserwiderungen, aber keine bindende Prozesssprache. Der Anspruch muss auch gerichtlich die konkrete Verbesserung nach Alice/Mayo zeigen. Siehe In re Rudy, 956 F.3d at 1382–83; Columbia, No. 2024-1243, slip op. at 8–10.

Beschreibung sollte mehr als Komfort, Genauigkeit, Effizienz oder Zufriedenheit nennen. Welcher Computer-, Netz-, Datenbank-, Modell-, Sensor-, Signal-, Sicherheits- oder Gerätebetrieb verbessert sich? Für praktische Anwendung verlangt das MPEP technische Details, die den Fachmann eine Computer- oder andere Technikverbesserung erkennen lassen. MPEP §§ 2106.04(d)(1), 2106.05(a).

Auch die Ansprüche brauchen den Mechanismus. USPTO-Beispiel 47 von 2024 behandelt allgemeine KI-Anomalieanalyse ohne praktische Integration negativ, konkrete Echtzeit-Netzabwehr mit Paketverwerfen und Sperren künftigen Quellverkehrs dagegen positiv. Gerichtliche Parallelen sind AI Visualize, GoTV, Recentive und Columbia. 2024 Guidance Update, 89 Fed. Reg. at 58,133–34; USPTO, July 2024 Subject Matter Eligibility Examples 47–49, Example 47.

Koreanische konkrete Rechnerausführung kann genügen; der US-Anspruch muss darüber hinaus statt bloßer Klassifikation einen bestimmten KI-Prozess zur konkreten technischen Netzabwehr zeigen.

Dieselbe Überführung sollte bei Fintech- und Plattform-Erfindungen erfolgen. Ein Anspruch auf das Empfangen von Kreditinformationen, das Berechnen eines Risikowerts, die Entscheidung über eine Bewilligung und das Anzeigen einer Empfehlung ist in den USA angreifbar. Er lässt sich als finanzielle Entscheidungsfindung oder als gedanklicher Vorgang einordnen, der auf einem allgemeinen Computer umgesetzt wird. Alice, 573 U.S. at 219–26; Bilski, 561 U.S. at 611–12; MPEP § 2106.04(a)(2). Ein stärkerer US-Anspruch würde einen konkreten technischen Mechanismus benennen: kryptografische Authentifizierung, Tokenisierung, Verhinderung von Replay-Angriffen, sicheres API-Routing, Datenbank-Sharding, verringerte Authentifizierungslatenz, Angriffserkennung oder eine andere Verbesserung von Computern oder Netzwerken.

2009Hu436 ist ein Modell: konkrete Authentifizierung und Schlüsselaustausch statt Gedanken. Daebeobwon [Supreme Court], 2009Hu436, Dec. 23, 2010 (S. Kor.). In den USA sollte die Technik als Verbesserung sicherer Kommunikation, Public-Key-Authentifizierung, Einmalpasswortübertragung, Replay-Schutz oder Kanalbildung statt bloß Nutzerprüfung oder Transaktionsfreigabe gefasst werden.

VII. Formulierungsbeispiele

Beispiel KI-Anomalieerkennung:

Ein schwacher US-Anspruch könnte lauten:

Computerimplementiertes Verfahren mit Empfangen von Daten, Anwenden eines KI-Modells, Feststellen einer Anomalie und Ausgeben von Anomalieinformationen.

Dies mag in manchen koreanischen Fällen bei konkreter Hardwareumsetzung genügen. In den USA bleibt es angreifbare mathematische Datenerhebung, Analyse und Ausgabe. Elec. Power Grp., 830 F.3d at 1353–56; MPEP § 2106.04(a)(2).

Eine stärkere US-Fassung könnte lauten:

Computerimplementiertes Verfahren mit Empfangen von Paketflussdaten von Netzwerksensoren, Erzeugen eines zeitkorrelierten Merkmalsvektors zum Paketverhalten, Anwenden auf ein trainiertes neuronales Netz zur Erkennung von Angriffsmustern, Identifizieren einer schädlichen Sitzung, Echtzeit-Ermitteln ihrer Quelladresse, Verwerfen zugehöriger Pakete und Sperren künftigen Verkehrs dieser Adresse.

Diese konkrete Fassung ist nicht automatisch patentfähig, liefert aber technische Umgebung, Datenquelle, Analyse und Abwehrschritt. Sie ähnelt dem positiven USPTO-Netzsicherheitsbeispiel statt generischer Analyse. USPTO, July 2024 Subject Matter Eligibility Examples 47–49, Example 47. Auch gerichtlich ist konkrete Handlung stärker als bloß das Ergebnis „Anomalie erkennen“.

Beispiel Fintech-Authentifizierung:

Ein schwacher US-Anspruch könnte lauten:

Verfahren mit Empfangen von Transaktionsinformationen, Feststellen der Autorisierung und Senden eines Autorisierungsergebnisses.

Dies kann als geschäftliche Freigabe auf Standardcomputer nach Alice scheitern. Alice, 573 U.S. at 219–26.

Ein stärkerer US-Anspruch könnte lauten:

Verfahren mit Erzeugen eines transaktionsspezifischen, begrenzt nutzbaren Tokens, Einbetten in einen maschinenlesbaren Authentifizierungslink, Empfangen tokenverknüpfter Transaktionsdaten, Prüfen anhand von Domänenauthentifizierung, Feststellen von Ablauf oder Wiederverwendung, Aktualisieren einer Replay-Schutz-Datenstruktur und Gewähren von Netzzugriff auf die Transaktionsressource nur bei bestandener Token- und Replay-Prüfung.

§ 101 bleibt zu prüfen; der Fortschritt ist nun aber ein bestimmter Netzauthentifizierungsmechanismus statt bloßer Zahlungsfreigabe. Die Technik steht im Anspruch selbst, nicht nur in der Beschreibung.

VIII. Schlussfolgerung

Die Regeln überschneiden sich, sind aber nicht austauschbar. Korea verlangt naturgesetzliche technische Idee mit konkreter Hardwareverarbeitung, oft auch auf Standardhardware. Die USA verlangen gesetzliche Kategorie sowie Vermeidung oder hinreichende Anwendung richterrechtlicher Ausnahmen.

Gedanken, gesetzte Entscheidungen, Geschäfts- und Rechtsregeln oder Standardcomputer sind in beiden Systemen aus verschiedenen Gründen gefährdet. Maschinensteuerung, konkrete Authentifizierung, Netzsicherheit, Datenbanken, Signalverarbeitung und Gerätebetrieb stützen eher beide Prüfungen einschließlich US-§ 101.

Für US-§ 101 ist die US-Einreichung deshalb keine bloße englische Übersetzung. Technische Aufgabe, Mechanismus und Verbesserung sind zu erklären und die wirksamen Merkmale zu beanspruchen. Dies trägt beim USPTO praktische Anwendung und vor Gericht konkrete Verbesserung nach Alice/Mayo und Federal-Circuit-Recht statt abstrakter Standardcomputeridee.