Brücke Verbindung von gedruckten Dokumenten zu digitalen Datennetzen.

Zusammenfassung: Dieser Artikel vergleicht die US-Printed-Matter-Doctrine mit Informationswiedergabe und COMVIK beim EPA. Beide überschneiden sich bei semantischen Informationen an sonst bekannter Technik, sind aber nicht deckungsgleich. US-Recht fragt nach beanspruchtem Kommunikationsinhalt und dessen funktionaler Beziehung zu anderen Anspruchselementen; „technisch“ ist hier beschreibend, keine eigenständige US-Voraussetzung. Das EPA prüft gemischte technische und nichttechnische Merkmale umfassender; nur Beiträge zum technischen Charakter tragen erfinderische Tätigkeit. Anweisungen, Medizinproduktmarker, Datenstrukturen, Schnittstellen und KI-Ausgaben zeigen, weshalb neue Bedeutung allein gewöhnlich nicht genügt. Bard 2025 (nonprecedential) und die veranschaulichende EPA-Entscheidung T 0642/25 trennen physische oder maschinenwirksame Merkmale von Informationsbedeutung. Ansprüche sollten Erkennung, verarbeitende Struktur oder Verfahren, folgende Operation und beim EPA technischen Zweck und Wirkung benennen.

Einleitung

Patentansprüche nennen zunehmend Informationen: Warnungen auf Medizinprodukten, beigefügte Anweisungen, Nachrichtenfelder, grafische Hinweise, Trainingsdatenlabels oder handlungsauslösende Ausgaben. Die Abgrenzung zur Technik hängt weniger von neuer Bedeutung ab als davon, was die Information bewirkt in der beanspruchten Erfindung.

Die US-Printed-Matter-Doctrine ist trotz ihres historischen Namens nicht auf bedrucktes Papier beschränkt. Auch visuelle Markierungen, digitale Datensätze, Verfahrensschritte und andere Medien fallen darunter, wenn Kommunikationsinhalt beansprucht wird. Dann erhält der Inhalt nur bei erforderlicher funktionaler Beziehung zum übrigen Anspruch patentierbares Gewicht. In re DiStefano, 808 F.3d 845, 848–50 (Fed. Cir. 2015); C R Bard Inc. v. AngioDynamics, Inc., 979 F.3d 1372, 1381–82 (Fed. Cir. 2020).

Das EPA erreicht ähnliche Fragen anders. Informationswiedergabe ist nach EPÜ nur „als solche“ ausgeschlossen; technische Mittel überwinden diese erste Hürde gewöhnlich. Entscheidender ist erfinderische Tätigkeit: Nach COMVIK zählen nur Beiträge zum technischen Charakter. European Patent Convention arts. 52(2)(d), 52(3), 56, Oct. 5, 1973, 1065 U.N.T.S. 199, as revised Nov. 29, 2000 [nachfolgend EPC]; Case T 641/00, Two Identities/COMVIK, 2003 O.J. E.P.O. 352, headnotes I–II (Tech. Bd. App. Sept. 26, 2002).

Die Systeme überschneiden sich bei semantischem Zusatz zu bekannter Technik, sind aber nicht gleich. US-Recht prüft Kommunikationsinhalt und Funktionsbeziehung. COMVIK erfasst allgemeiner auch geschäftliche, mathematische, administrative und andere nichttechnische Anforderungen. European Patent Office, Guidelines for Examination in the European Patent Office pt. G-VII, § 5.4 (2026) [nachfolgend EPO Guidelines]. Beide verhindern im Überschneidungsbereich Patentierbarkeit allein durch neue Bedeutung.

„Technisch“ bezeichnet hier die US-Sachlage, keine zusätzliche Rechtsanforderung. Dort zählt die funktionale Beziehung des Kommunikationsinhalts zu den übrigen Merkmalen; beim EPA der technische Beitrag zur erfinderischen Tätigkeit. Entscheidend sind somit der passende Maßstab und die rechtlich relevante Informationsbeziehung.

I. Die US-Printed-Matter-Doctrine

A. Patentierbares Gewicht statt Streichung von Anspruchsmerkmalen

Frühe Fälle betrafen bekannte Gegenstände mit neuen Wörtern oder Zeichen. Nach dem Court of Customs and Patent Appeals konnte die Namensanordnung ein sonst bekanntes Verzeichnis nicht patentierbar machen. In re Russell, 48 F.2d 668, 669 (C.C.P.A. 1931). The doctrine later developed beyond literal printing and beyond product claims.

Die moderne Doktrin erlaubt keine Streichung unbequemer Anspruchsworte. Jedes Merkmal und der Anspruch insgesamt bleiben zu berücksichtigen. In re Gulack, 703 F.2d 1381, 1384–85 (Fed. Cir. 1983); see also Diamond v. Diehr, 450 U.S. 175, 188–91 (1981). Die Lehre bestimmt vielmehr die Bedeutung informationsbezogener Merkmale für Neuheit und Naheliegen. Ohne erforderliche Funktionsbeziehung kann der Inhalt nicht gegenüber dem Stand der Technik abgrenzen. Gulack, 703 F.2d at 1385–86.

Das Merkmal bleibt für Auslegung und Verletzung Teil des Anspruchs, kann aber bei Neuheits- und Naheliegensangriffen ohne Gewicht sein. So wird wiederholte Patentierung alter Produkte durch neue Begleitbotschaften verhindert. Sonst könnte ein bekanntes Kit mit jeder neuen Anleitung erneut und unbegrenzt patentiert werden. In re Ngai, 367 F.3d 1336, 1338–39 (Fed. Cir. 2004).

B. Schritt eins: Wird die Beschränkung für kommunikative Inhalte beansprucht?

Zuerst ist kategorisch zu fragen, ob der Informationsinhalt beansprucht wird. Nur dann greift die Doktrin. DiStefano, 808 F.3d at 848. Das Medium entscheidet nicht: Information kann wegen ihres Kommunikationsinhalts gedruckt, angezeigt, gespeichert, gesprochen oder kodiert beansprucht werden. Bard, 979 F.3d at 1381–82; Praxair Distribution, Inc. v. Mallinckrodt Hospital Products IP Ltd., 890 F.3d 1024, 1032 (Fed. Cir. 2018).

Dies ist keine Regel gegen sämtliche Daten. In DiStefano, wurde ein Inhaltselement zur Aufnahme in eine Webseite ausgewählt, ohne bestimmte Botschaft zu verlangen. Entscheidend war dessen Herkunft, nicht sein Kommunikationsinhalt; das Board hatte die Lehre zu weit angewandt. 808 F.3d at 848–50. Semantische Feldbedeutung ist daher stärker gefährdet als Operationen aufgrund einer definierten Maschinenrolle.

Markierung, Zahlenfolge oder Datensatz sind nicht automatisch Printed Matter. Maschinenbezogene Daten haben zwei Wege: Bei Schritt eins kann Syntax, Herkunft, Organisation oder maschinenerkannter Vorgang statt Kommunikationsinhalt beansprucht sein. Bei Schritt zwei kann dennoch kommunizierter Inhalt Gewicht erhalten, wenn andere Merkmale definiert darauf einwirken und die Funktionsbeziehung herstellen. DiStefano, 808 F.3d at 848–50; Gulack, 703 F.2d at 1385–87.

C. Schritt zwei: Gibt es eine funktionale Beziehung?

Bei Printed Matter zählt die Beziehung zum Träger, zur Struktur oder zum Verfahren. Eine neue, nicht naheliegende Funktionsbeziehung verleiht Gewicht; bloßes Tragen oder Anzeigen der Botschaft nicht. Gulack, 703 F.2d at 1385–87; DiStefano, 808 F.3d at 850.

Klassische positive Beispiele sind körperlich. In In re Miller, zeigten Messbecherskalen Rezeptteilmengen und wirkten mit dem Volumen zusammen, statt nur als Werbefläche zu dienen. 418 F.2d 1392, 1396 (C.C.P.A. 1969). In Gulack, bildeten Zahlen auf einem geschlossenen Band wegen dessen Anfangs- und Endlosigkeit eine besondere mathematische Beziehung. Träger und Zahlen nutzten einander, was patentierbares Gewicht erforderte. 703 F.2d at 1386–87.

Gegenbeispiele betreffen bloßes Nebeneinander: Eine Kit-Anleitung erklärt Chemikaliengebrauch, ändert aber weder deren Abhängigkeit noch Struktur oder Betrieb des Kits. Ngai, 367 F.3d at 1338–39. Ebenso verändert die Mitteilung verbesserter Bioverfügbarkeit bei Nahrungsaufnahme nicht die bereits bekannte Handlung der Medikamenteneinnahme mit Nahrung. King Pharms., Inc. v. Eon Labs, Inc., 616 F.3d 1267, 1278–79 (Fed. Cir. 2010).

Bei Verfahrensansprüchen kann der Zusammenhang kausal statt körperlich sein. In Praxair, verlangten manche Ansprüche nur Information und Prüfung eines Behandlungsabbruchs, ohne ausgelöste beanspruchte Handlung. Andere verlangten Abbruch „auf Grundlage“ der Information und schufen so die Funktionsbeziehung. 890 F.3d at 1033–35. Entscheidend war nicht medizinische Bedeutung, sondern der Wortlaut: handlungswirksam oder bloß beratend.

Bard präzisierte dies für Gefäßzugangsports mit Röntgenmarkern zur Eignung für Hochdruckinjektion. Identifizierende Bedeutung war Printed Matter; zu prüfen war bloße Information oder neue Gerätefunktion beziehungsweise bestimmte Handlung. 979 F.3d at 1382–83. Die Röntgenerkennbarkeit der konkreten Vorrichtungsansprüche war für die Gegenstandspatentfähigkeit gesondert bedeutsam. Die medizinische Botschaft allein erhielt jedoch nicht automatisch Gewicht. Id. at 1383–85.

D. Folgen nach §§ 102, 103, und 101

Die Lehre betrifft meist Neuheit und Naheliegen. Ist funktionsloser Kommunikationsinhalt der einzige Unterschied, kann nach 35 U.S.C. § 102 Neuheit fehlen. Bilden die übrigen gewichteten Merkmale eine naheliegende Kombination, rettet der Inhalt den Anspruch nicht nach § 103. Ngai, 367 F.3d at 1338–39; Praxair, 890 F.3d at 1031–35. Sie ist deshalb keine bloße Naheliegensregel, sondern bestimmt das Gewicht von Information bei beiden Technikprüfungen.

§ 101 kann sich überschneiden, bleibt aber getrennt: Ein insgesamt nur auf funktionslose Printed Matter ohne weiteres erfinderisches Konzept gerichteter Anspruch kann ausgeschlossen sein. Bard, 979 F.3d at 1384. In re Marco Guldenaar Holding B.V., 911 F.3d 1157, 1160–62 (Fed. Cir. 2018), zeigt dies für kommunikative Würfelzeichen und Spielregeln ohne technologisches erfinderisches Konzept. Doch Bard betont die Trennung von Printed Matter und § 101: Trotz teilweise funktionslosen Markerinhalts war der Röntgenidentifikationsmechanismus nicht bloß die Information. 979 F.3d at 1384–85. Vor Übertragung anderer Doktrinbegriffe ist die gesetzliche Frage zu bestimmen.

E. Digitale Informationen und maschinenlesbare Medien

Digitale Ansprüche zeigen das eigentliche Prinzip. In In re Lowry, erhielten gespeicherte Datenstrukturen Gewicht, weil sie Speicher physisch organisierten und Zugriff, Einfügen und Löschen effizienter machten. 32 F.3d 1579, 1583–84 (Fed. Cir. 1994). Beansprucht wurde nicht nur Leserinformation, sondern geänderter Computerbetrieb.

Songtitel, Baseball-Schlagdurchschnitt oder Rechtsfolgerung auf generischem Medium schaffen dagegen gewöhnlich keine neue Funktionsbeziehung. USPTO-Regeln unterscheiden computerwirksame Programmierung von bloß gespeichertem Kommunikationsinhalt. Manual of Patent Examining Procedure § 2111.05 (9th ed. Rev. 01.2024).

Zu beanspruchen ist die Verarbeitungsfolge, nicht bloß ein Label. Ein nur menschlich gelesenes Autorisierungsfeld ist schwach. Validierung, Protokollauswahl und davon abhängiger Maschinenbetrieb zeigen dagegen die geschlossene Beziehung von Daten, Prozessor und Zustandswechsel.

II. Informationswiedergabe beim EPA

A. Artikel 52: Ausschluss nur als solche

Artikel 52(2)(d) nennt Informationswiedergaben als Nichterfindungen; Artikel 52(3) beschränkt dies auf „als solche“. EPC arts. 52(2)(d), 52(3). Reiner Botschaftsinhalt kann ausgeschlossen sein. Display, Computer, Medizinprodukt oder andere technische Mittel verleihen dem Gesamtanspruch gewöhnlich technischen Charakter und überwinden Artikel 52 auch bei großem Informationsanteil.

Damit endet die Prüfung selten. Ein Kit mit Zusammensetzung und Anleitung hat nach den Richtlinien technischen Charakter durch die Zusammensetzung. Die Anleitung wird dennoch auf Neuheit und erfinderische Tätigkeit geprüft und trägt Letztere nur bei technischer Wirkung für technischen Zweck. EPO Guidelines, supra, pt. G-II, § 3.7.

Die Richtlinien leiten Prüfer, binden aber Beschwerdekammern nicht. Diese wenden EPÜ und Rechtsprechung unter möglicher Berücksichtigung der Richtlinien an. Case T 0642/25, Training set augmentation/FEATURESPACE, ¶ 6.4.2 (EPO Tech. Bd. App. Apr. 22, 2026).

US-Recht spricht oft von fehlendem patentierbarem Gewicht. Das EPA erkennt zunächst den gemischten Gesamtanspruch als mögliche Erfindung an und trennt dann bei Artikel 56 die technisch beitragenden Merkmale.

B. COMVIK: Nur ein technischer Beitrag kann die erfinderische Tätigkeit unterstützen

COMVIK erlaubt technische und nichttechnische Merkmale, selbst bei Dominanz letzterer. Nur Beiträge zum technischen Charakter tragen erfinderische Tätigkeit. Two Identities/COMVIK, 2003 O.J. E.P.O. 352, headnote I, ¶¶ 4–6. Nichttechnische Anforderungen können dem Fachmann in der objektiven Aufgabe vorgegeben werden. Einfallsreichtum ihrer Auswahl wird nicht als technische Lösung angerechnet. Id. headnote II, ¶ 7.

Der Prüfer bestimmt Unterschiede zum nächstliegenden Stand und ihre Wirkungen im Gesamtanspruch. Ohne Unterschied fehlt Neuheit nach Artikel 54. Ohne technischen Beitrag eines vorhandenen Unterschieds fehlt erfinderische Tätigkeit nach Artikel 56. EPO Guidelines, supra, pt. G-VII, § 5.4.

Eine neue Botschaft kann daher beim EPA wortlautmäßig neu sein, aber keine erfinderische Tätigkeit tragen. In den USA kann funktionslose Printed Matter nach § 102 und § 103 ohne Gewicht bleiben. Ähnliche Ergebnisse entstehen über verschiedene Wege und Zurückweisungsgründe.

C. Kognitiver Inhalt: Was und wie dargestellt wird

Das EPA untersucht den kognitiven Inhalt –was dargestellt wird – sowie Form oder Anordnung –wie dargestellt wird. EPO Guidelines, supra, pt. G-II, § 3.7. Beides ist nicht automatisch technisch. Neue Geschäftsbotschaft, ästhetisches Layout oder bloß bessere Verständlichkeit tragen gewöhnlich keine erfinderische Tätigkeit. Subjektive Interessen, Vorlieben oder kognitive Fähigkeiten allein genügen nicht.

Zwei wichtige Wege bestehen. Erstens kann der Inhalt einen automatisch erkannten, dynamisch wechselnden inneren Systemzustand zeigen und richtige Bedienung ermöglichen. Eine zu Korrekturinteraktion führende Maschinenwarnung kann technisch beitragen; statische Gebrauchsanweisungen gewöhnlich nicht. EPO Guidelines, supra, pt. G-II, § 3.7.

Zweitens kann die Darstellungsweise objektiv, zuverlässig und kausal eine technische Aufgabe durch fortlaufende oder geführte Mensch-Maschine-Interaktion unterstützen. Id. In T 643/00 konnte gleichzeitige Anzeige mehrerer niedrig aufgelöster Bilder mit Auswahl einer hochaufgelösten Fassung technische Bildsuche und Abruf verbessern. Case T 643/00, Searching Image Data/Canon, catchword (EPO Tech. Bd. App. Oct. 16, 2003).

„Benutzerfreundlich“ genügt daher nicht. Technische Aufgabe, führende Information, ausgelöste Interaktion und objektive Wirkung sind zu benennen. Laufend erkannte Implantatausrichtung zur präziseren Korrektur ist stärker als ein statisches Operationsdiagramm; Überlastanzeige mit geführter Rücksetzung stärker als ein Fehlercodehandbuch.

D. Funktionale und kognitive Daten

Die EPA-Datenstrukturprüfung ähnelt der US-Trennung zwischen Lowry-artiger Maschinenfunktion und Kommunikation. Funktionale Struktur hat beabsichtigte technische Nutzung und Wirkung, kognitive Daten Bedeutung für Menschen. EPO Guidelines, supra, pt. G-II, § 3.6.3.

T 1194/97 betraf einen Datenträger mit kodierten Bildern, deren Zeilensynchronisation, Nummern und Adressen der Bildabruf vorgab. Solche Daten waren keine Informationswiedergabe als solche, da sie technische Systemeigenschaften widerspiegelten. Case T 1194/97, Data Structure Product/Philips, 2000 O.J. E.P.O. 525, headnotes I–II (Tech. Bd. App. Mar. 15, 2000). Ebenso kann eine den Suchablauf steuernde Indexdatei technisch sein. Case T 1351/04, File Search Method/Fujitsu, catchword (EPO Tech. Bd. App. Apr. 18, 2007).

Ein Objekt kann beides enthalten: automatisch erkannte Header steuern Zusammenbau und Verarbeitung, der Nachrichtenkörper informiert Menschen. EPO Guidelines, supra, pt. G-II, § 3.6.3. Ansprüche sollten daher Syntax, Validierung, Verarbeitung und Wirkung statt bloß semantischer Feldnamen nennen.

III. Überschneidungen bei unterschiedlichen Rechtsinstrumenten

Die überlappende Behandlung von Informationen kann wie folgt abgebildet werden:

Aspekt

Vereinigte Staaten

Europäisches Patentamt

Anwendungsbereich

Für Kommunikationsinhalt beanspruchte Merkmale

Gemischte technische und nichttechnische Merkmale im Allgemeinen; Darstellungen von Informationen sind eine Kategorie

Erstklassifizierung

Wird Informationsinhalt beansprucht?

Informationswiedergabe als solche oder Anspruch mit technischen Mitteln?

Maßgebliche Prüfung

Funktionale Beziehung von Printed Matter zu Träger, Struktur oder Verfahren?

Trägt das Merkmal zum technischen Charakter bei, indem es einen technischen Effekt erzeugt, der einem technischen Zweck dient?

Informationen für den Menschen

Schwach bei bloßer Information; stärker bei bestimmter Handlung oder Zusammenwirken mit dem Gegenstand

Normalerweise schwach, wenn der Nutzen kognitiv oder subjektiv ist; stärker, wenn objektiv und kausal mit einer geführten technischen Aufgabe verbunden

Maschinenbezogene Daten

Stärker, wenn die Organisation oder der Inhalt den Computerbetrieb ändert

Stärker, wenn funktionale Daten den Betrieb eines technischen Systems steuern oder widerspiegeln

Folgen bei der Prüfung des Stands der Technik

Funktionslose Printed Matter kann nach §§ 102 und 103 ohne Gewicht bleiben

Nichttechnischer Unterschied kann wortlautmäßig neu sein, aber keine erfinderische Tätigkeit nach Artikel 56 tragen

US-„substrate“ und EPA-„technical system“ sind keine Synonyme. Die USA prüfen Funktionsbeziehung zum körperlichen oder Verfahrenskontext; das EPA ausdrücklich den technischen Problemlösungsbeitrag. Oft zählen dieselben Fakten: Abhängigkeit, automatische Verarbeitung, kausales Handeln, messbares Systemverhalten und Ergebnis jenseits bloßer Bedeutungsaufnahme.

Menschliches Handeln zeigt die Nuance: In den USA kann ausdrücklich informationsabhängiges Handeln die Funktion herstellen, etwa Behandlungsabbruch in Praxair. 890 F.3d at 1034–35. Bei an Menschen gerichteter Anzeige fragt das EPA oft strenger nach objektiver, zuverlässiger, kausaler Unterstützung einer technischen Aufgabe durch fortlaufende oder geführte Interaktion. EPO Guidelines, supra, pt. G-II, § 3.7. Investitionswahl nach Risikoscore kann nichttechnisch bleiben; geführte Sensorkalibrierung anders liegen. Dies betrifft nur menschliche Interaktion: Auch automatisch erkannte dynamische Systemzustände können ohne beanspruchte Menschenhandlung technisch beitragen. Id.

IV. Vier wiederkehrende Anspruchsmuster

A. Das Produkt-plus-Anleitungs-Kit

Ein bekanntes Reagenzienkit erhält Anweisungen für eine neu entdeckte Verwendung. In den USA zeigt Ngai das Risiko: Ohne Funktionsabhängigkeit grenzt die Anleitung das alte Kit nicht ab. 367 F.3d at 1338–39. Beim EPA liefert das Reagenz Artikel-52-Technizität, die Anleitung aber gewöhnlich keinen erfinderischen Beitrag. EPO Guidelines, supra, pt. G-II, § 3.7.

Stärker ist gegebenenfalls die neue Verwendung selbst, soweit Anspruchsform zulässig und sonst patentierbar, oder ein dafür strukturell angepasstes Kit. Eine neue Anleitung neben altem Produkt ist in beiden Systemen das schwächste Muster.

B. Der Marker, der ein medizinisches Gerät identifiziert

Ein Portmarker zeigt zulässigen Injektionsdruck. Menschlich gelesenes Textlabel ist Kommunikation. Eine durch Geometrie oder Material erzeugte Röntgensignatur mit automatischer Erkennung erzählt eine stärkere Technikgeschichte. Nach US-Recht verlangt Bard getrennte Prüfung der Funktionsbeziehung zum Port und des über Information hinausgehenden Identifikationsmechanismus. 979 F.3d at 1382–85. Selbstidentifikation allein schuf dort keine neue Funktion; die Verfahrensansprüche verknüpften Erkennung und Hochdruckinjektion nicht kausal. Id. at 1383–84.

Die nonprecedential-Folgeentscheidung 2025 nach Zurückverweisung trennte physische Erkennbarkeit und Bedeutung weiter: Gewicht hatte der Röntgenmarker nur als erkennbare Struktur, nicht wegen klinisch zugeschriebener Identifikation oder Buchstabenbedeutung. Letztere unterschied den Stand der Technik nicht. C.R. Bard, Inc. v. AngioDynamics, Inc., No. 2023-2056, slip op. at 5–6, 9 (Fed. Cir. Dec. 15, 2025) (nonprecedential). Dies ist überzeugende Klarstellung, kein verbindliches neues Recht.

Beim EPA können Erzeugung, Detektion und Nutzung der Röntgensignatur technisch sein, wenn sie mit Bildgebung oder Steuerung verbunden werden. Zu beanspruchen ist die Kette: signalerzeugende Markerstruktur, Detektor, Eigenschaftsprüfung durch Prozessor und gegebenenfalls davon abhängige Betriebsfreigabe oder -begrenzung.

C. Die Datenstruktur oder das Nachrichtenfeld

Ein Datensatz nur mit „authorized“ bleibt schwach. Automatisch validierte Position und Format, Protokollauswahl nach Wert und dadurch geänderter Gerätezustand sind stärker. In den USA passt dies zu Lowry und DiStefano: Maschinenorganisation und -betrieb unterscheiden sich von bloßer Bedeutung. Lowry, 32 F.3d at 1583–84; DiStefano, 808 F.3d at 848–50. Beim EPA entspricht dies funktionalen Daten nach Philips und den Richtlinien. Data Structure Product/Philips, 2000 O.J. E.P.O. 525, headnotes I–II; EPO Guidelines, supra, pt. G-II, § 3.6.3.

Der Feldname genügt nicht. Anspruchswortlaut sollte Position, Erkennung, gesteuerte Verarbeitung und technisches Folgeverhalten nennen.

D. Empfehlung mit nachfolgender Handlung

Bloße Erzeugung und Anzeige einer Empfehlung bleiben kommunikativ. Stärker ist die Verwendung durch einen bestimmten Akteur in einer beanspruchten Operation. Praxair zeigt die US-Bedeutung kausaler Sprache. 890 F.3d at 1033–35. Beim EPA genügt „based on“ nicht als Formel: Handlung muss Teil technischer Aufgabe und Information objektiv-kausal mit der Wirkung verknüpft sein.

„Empfehlung zur Energieeinsparung anzeigen“ bleibt schwach. „Bei erkanntem Phasenungleichgewicht eine Schaltfolge anzeigen und Bestätigungen empfangen, die den Controller durch einen sicheren Rekonfigurations-Zustandsautomaten führen“ benennt technische Interaktion. Starke Ansprüche beschreiben die Schleife, nicht bloß Rat.

V. Formulierungs- und Verfahrensstrategie

1. Beginnen Sie mit der technischen Konsequenz

Vor Formulierung ergänzen: „Weil das System diese Information empfängt oder darstellt, bewirkt das beanspruchte System ______.“ Lautet die Antwort nur „der Nutzer weiß“, ist das Merkmal gefährdet. Stärker sind geänderte Speicheroperation, Protokollwahl, Gerätezustand, Messung, Fehlerbehebung, Ressourcennutzung oder geführte technische Interaktion.

2. Die Kausalkette beanspruchen

Verben wie erkennen, kodieren, validieren, auswählen, steuern, sperren, freigeben oder rekonfigurieren verbinden Information und Handlung. Akteur und Ergebnis sind zu nennen. Ein Fehlerstatusfeld ist schwächer als ein Controller, der es validiert und bei Fehlerwert vor einer Wiederherstellung den Kanal isoliert. Letzteres macht Abhängigkeit sichtbar.

3. Definieren Sie den relevanten technischen Kontext

Für die USA sind Gegenstand, Struktur, Speicherorganisation oder Verfahren der Funktionsbeziehung zu benennen; für das EPA Aufgabe und Wirkung. Die Beschreibung muss die nichtwillkürliche Beziehung und den merkmalsbedingten statt subjektiven Erfolg erklären.

4. Objektive Beweise in der Offenbarung vorsehen

Messbare Ergebnisse stärken EPA-Wirkungsargumente: weniger Abrufe, Latenz oder Fehleingaben, stabilere Steuerung, geringerer Speicheraufwand oder präzisere chirurgische Korrektur. Sie stützen ebenso US-Funktionsbeziehung. Vergleichsformen und objektive Messgrößen sollten vor Verfahrensbedarf in der Anmeldung stehen.

5. Menschenlesbare und maschinenwirksame Formen trennen

Dasselbe Feld kann angezeigt und vom Controller geparst werden. Die Rollen sind getrennt zu beschreiben und zu beanspruchen: geführte menschliche Darstellung, maschinelle Kodierung mit Verarbeitung und gegebenenfalls verbindender geschlossener Regelkreis.

6. Unterschiedliche Zurückweisungsgründe vorbereiten

Bei US-§-102- oder §-103-Zurückweisung sind beide Schritte zu behandeln: kein beanspruchter Kommunikationsinhalt oder neue Funktionsbeziehung. Beim EPA kann wortlautmäßige Neuheit anerkannt, der Informationsunterschied aber als nichttechnische Vorgabe nach COMVIK behandelt werden. Die Erwiderung muss technische Wirkung, Verursachung über die gesamte Anspruchsbreite und entsprechende objektive Aufgabe zeigen.

VI. KI-Systeme setzen die Unterscheidung unter Druck

KI-Ansprüche nennen oft Labels, Prompts, Erklärungen, Ranglisten, Empfehlungen, Konfidenzwerte und Pläne. Technische Komplexität des Erzeugers macht diese Ausgaben nicht automatisch funktional oder technisch bedeutsam.

T 0642/25 veranschaulicht dies für synthetische Transaktionen und Trainingslabels eines Anomalieklassifikators. Weder Training noch höhere Genauigkeit war an sich technisch, weil das Ziel anomale Finanztransaktionen und damit nichttechnisch war. Labels waren kognitive Trainingsinformationen statt funktionaler Daten im Sinne von Philips. Die amtliche Akte trägt „No distribution“, ohne Leitsatz oder Orientierungssatz, und nennt Online-Veröffentlichung am 29. Juli 2026. Dies ist eher jüngere Anwendung bekannter Prinzipien als eigenständige amtsweite Fortentwicklung. Case T 0642/25, Training set augmentation/FEATURESPACE, ¶¶ 6.2–6.4.2 (EPO Tech. Bd. App. Apr. 22, 2026).

Trainingsdaten und Ausgaben sind damit nicht grundsätzlich ausgeschlossen, müssen aber mit technischem Zweck und Wirkung verbunden sein. Bildverarbeitungstraining anhand digitaler Bildtransformationen unterscheidet sich von Geschäftsklassifikation. Direkte Aktuatorbahn-, Funkparameter- oder Speichersteuerung unterscheidet sich von einem angezeigten Score.

Auch US-Ansprüche brauchen diese Disziplin. Menschliche Erklärung ist wahrscheinlich Kommunikation; maschinelle Tokensyntax mit nachgelagerter Steuerrolle kann schon außerhalb Schritt eins liegen. Bei zusätzlichem Kommunikationsinhalt können Parsing, Validierung und Zustandswechsel Schritt zwei erfüllen. Agentische Plangenerierung allein bleibt schwach; Prüfung gegen Maschinenbeschränkungen und Ausführung genehmigter Systembefehle schaffen den operativen Zusammenhang.

Bei verteilten KI-Funktionen zählt der Informationsempfänger: kognitive Aufnahme durch Menschen, syntaktische durch Software oder physische durch Geräte? Bloßer Empfang oder anspruchsgemäß bestimmte Folgeoperation? Dies modernisiert Träger- und Technikwirkungsfragen.

Schlussfolgerung

Beide Systeme verhindern Patentierbarkeit allein durch neue Botschaften an bekannter Technik, verwenden aber verschiedene Prüfungen. US-Recht verlangt die Funktionsbeziehung des Kommunikationsinhalts; das EPA im breiteren COMVIK-Rahmen den Beitrag zum technischen Charakter für erfinderische Tätigkeit.

Die konkrete Aufgabe bleibt landesspezifisch: Im US-Anspruch Empfänger, Struktur-/Verfahrensbeziehung und abhängige Operation nennen; beim EPA technischen Zweck und über die Anspruchsbreite verursachte Wirkung. Semantische Neuheit allein trägt in keinem System.